Informationsportal zum geförderten Glasfaserausbau im Landkreis.
Der Westerwaldkreis verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung. Dafür nutzen wir die Förderung von Bund und Land und stehen in engem Kontakt zu den Telekommunikationsunternehmen.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurden die MUENET GmbH & Co. KG aus Coesfeld und die GlasfaserPlus GmbH aus Köln mit dem geförderten Ausbau beauftragt. Parallel zum geförderten Ausbau, sind diese und weitere Unternehmen auch privatwirtschaftlich (also ohne Förderung) im Landkreis aktiv.
Auf dieser Website erhalten Sie Informationen rund um den Glasfaserausbau, Antworten auf häufige Fragen und direkte Ansprechpartner.
Die Anforderungen an unsere digitale Infrastruktur steigen kontinuierlich. Während herkömmliche Kupfer- und DSL-Leitungen physikalische Grenzen erreichen, bildet die Glasfasertechnologie (FTTH – Fiber to the Home) das Fundament, das den künftigen Datenmengen gewachsen ist.
Ein Glasfaseranschluss ist heute die vierte Versorgungsleitung neben Strom, Wasser und Gas und stellt sicher, dass der Westerwaldkreis ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort bleibt. Neben dem Werterhalt der Immobilie ermölgicht ein Glasfaseranschluss auch in Zukunft technischen Entwicklung nutzen und von neuen Angeboten profitieren zu können.
Wissenswertes zum Hausanschluss
Die ausführenden Unternehmen betonen, dass die Belastung für Grundstück und Gebäude so gering wie möglich gehalten wird.
Schonende Verlegung
In der Regel wird versucht, mittels einer sogenannten „Erdrakete“ unterirdisch vorzugehen. So müssen Vorgärten oder gepflasterte Einfahrten meist nicht großflächig aufgegraben werden.
Präzise Bohrung
Für die Hauseinführung wird lediglich ein kleines Loch (ca. 8–16 mm) benötigt, das im Anschluss fachgerecht gas- und wasserdicht versiegelt wird.
Zügige Abwicklung
Die Montage des Hausabschlusspunktes (HÜP) im Keller oder Erdgeschoss dauert oft nur wenige Stunden.
Trotz moderner Technik und der Zusicherung eines sauberen Ablaufs durch die Anbieter lassen sich Komplikationen im Baustalltag nicht immer gänzlich ausschließen.
Bodenbeschaffenheit
Bei extrem felsigem Untergrund oder sehr tiefen Wurzeln stößt die Erdrakete an ihre Grenzen. In solchen Einzelfällen kann ein kurzer offener Graben unvermeidbar sein.
Bauliche Besonderheiten
Je nach Alter und Beschaffenheit der Bausubstanz kann der Aufwand bei der Mauerdurchführung variieren.
Wiederherstellung
Sollten Pflastersteine entnommen werden müssen, sind die Unternehmen verpflichtet, den Ursprungszustand wiederherzustellen. Dennoch lässt sich eine kurzzeitige Baustelle auf dem eigenen Grund nicht immer vermeiden.
Hinweis: Als Behörde begleiten wir den Ausbau kritisch und stehen im Austausch mit den Anbietern, um einen möglichst reibungslosen Ablauf in unserer Gemeinde sicherzustellen.
Die öffentliche Hand darf aus beihilferechtlichen Gründen nicht aktiv in den Markt eingreifen und einen flächendeckenden Ausbau beauftragen. Die Kommunen können, wenn es sich nicht um eigene Liegenschaften handelt, nur über Fördermittel agieren und Lösungen herbeiführen. Eine Voraussetzung für die Nutzung der Förderungen von Bund und Land ist der Nachweis des "Marktversagens". Es darf also nur dort gefördert werden, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden.
Das Verfahren, wie dies nachzuweisen ist, ist von den Fördermittelgebern über ein Markterkundungsverfahren (MEV) und Branchendialoge vorgegeben. Das bedeutet, dass zunächst alle Telekommunikationsunternehmen (TKU) angeschrieben werden und Auskunft über die aktuelle Versorgungslage sowie den geplanten Ausbau der nächsten Jahre geben müssen. Diese Daten werden abgeglichen und nur dort, wo in den kommenden Jahre keine entsprechende Versorgung in Aussicht gestellt wird, darf gefördert werden.
Die öffentliche Hand ist also bei der Datenerfassung auf die Rückmeldungen der TKU im Rahmen des MEV angewiesen. Dies ist die verbindliche Entscheidungsgrundlage für die Fördermittelgeber.
Der Fördermittelgeber sieht Adressen auch als versorgt und damit nicht förderfähig an, wenn z.B. ein Glasfaser- oder Koaxialkabel (Kabelfernsehen) am Haus vorbeiführt, das Haus aber keinen Anschluss hat. Auch dort, wo bereits mind. zwei Anbieter entsprechende Leistungen anbieten wird keine Förderung gewährt.
Über die Verfügbarkeitsprüfung der Firma Muenet GmbH & Co. KG können Sie für die Verbandgemeinden Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Selters, Westerburg, Wallmerod prüfen, ob Ihre Adresse von der Förderung betroffen ist. Über folgenden Link kommen sie zur Verfügbarkeitsprüfung:
Für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ist eine Verfügbarkeitsprüfung momentan noch nicht möglich.
ACHTUNG: Auf Grund einer aktuellen Adressüberprüfung handelt es um nicht validierte Ergebnisse. Wir hoffen, die bereinigten Daten bis Ende September zur Verfügung stellen zu können.
Es ist geplant, auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau im Westerwaldkreis zu aktivieren. Falls Ihre Adressen nicht förderfähig ist, sollten Sie in Kürze ein Angebot für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erhalten. In diesem Fall bekommen Sie bei Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei dem ausbauenden Unternehmen ebenfalls einen kostenfreien Glasfaseranschluss.
Selbstverständlich können Sie uns auch unter breitband@westerwaldkreis.de kontaktieren und um Prüfung bitten. Dies kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens hat der Kreistag die neun Lose (neun Verbandsgemeinden) wie folgt vergeben:
MUENET GmbH – Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Selters, Westerburg, Wallmerod
GlasfaserPlus GmbH - Ransbach-Baumbach, Wirges, Höhr-Grenzhausen
Die Verbandsgemeinden Wirges und Ransbach-Baumbach werden nun allerdings flächendeckend privatwirtschaftlich von Meridiam ausgebaut. Das bedeutet, dass sie aus der Förderkulisse herausgenommen werden. Das Los der VG Höhr-Grenzhausen wird aktuell wegen eines größeren privatwirtschaftlichen Ausbaus eines anderen Anbieters neu berechnet. Hier hoffen wir bis Ende September das weitere Vorgehen mit der GlasfaserPlus abstimmen zu können.
Die MUENET hat außerdem eine Kooperationsvereinbarung mit der KEVAG Telekom (KTK) getroffen. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet das, dass die Vermarktung in einigen Gebieten sowohl von der KTK als auch von der MUENET durchgeführt wird und beide (auf dem Netz der MUENET) Glasfaserprodukte anbieten. Das gilt sowohl für den geförderten, als auch für den privatwirtschaftlichen Ausbau.
Nach aktuellem Stand sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt:
Die Firma Meunet GmbH & Co. KG ist für den geförderten Ausbau in folgenden Verbandgemeinden zuständig: Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Selters, Westerburg, Wallmerod.
Die Firma GlasfaserPlus GmbH übernimmt den geförderten Ausbau in der Verbandgemeinde Höhr-Grenzhausen.
In den Verbandgemeinden Ransbach-Baumbach und Wirges findet kein geförderter Ausbau statt. Es liegt eine privatwirtschaftliche Ausbauerklärung der Firma Meridiam Glasfaser GmbH & Co. KG vor, weshalb diese Verbandsgemeinden nicht (mehr) förderfähig sind.
Informationen die Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur betreffend, finden Sie unter: Glasfaser Montabaur: 1000 Mbit/s für Ihre Region jetzt
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau investieren Telekommunikationsunternehmen eigene Mittel, um rentable Gebiete zu erschließen. Dabei finanzieren die Unternehmen diesen Ausbau über die Versorgungsverträge mit den Kunden/Hauseigentümern.
Beispiel: Wenn die MUENET bei Ihnen eigenwirtschaftlich ausbaut, wird die Voraussetzung für den kostenfreien Anschluss ein Versorgungsvertrag mit der MUENET (oder in einigen Gebieten mit der KEVAG-Telekom) sein.
Beim geförderten Ausbau sind Telekommunikationsunternehmen beauftragt worden, den Ausbau in unrentablen Gebieten durchzuführen. Finanziert wird dies von der öffentlichen Hand (Bund/Land/Kreis). Damit stehen die Leitungen grundsätzlichen allen Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung.
Beispiel: Wenn die MUENET bei Ihnen gefördert ausbaut, müssen Sie keinen Versorgungsvertrag mit der MUENET abschließen. Sie können bei ihrem bisherigen Anbieter bleiben, wenn dieser von dem Nutzungsangebot Gebrauch machen möchte. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.
Im geförderten Ausbau: Ist der Hausanschluss für Sie komplett kostenfrei, sofern Sie die Grundstückseigentümererklärung (GEE) rechtzeitig abgeben. Es besteht keine Verpflichtung auch einen Nutzungsvertrag abzuschließen. Sie können den kostenfreien Glasfaseranschluss (Passivanschluss) in Haus legen lassen und Ihren aktuellen Vertrag z.B. DLS-Vertrag mit der Telekom, unverändert beibehalten.
Durch die so genannte “Open Access Verpflichtung” muss das ausbauende Unternehmen anderen Anbietern die Nutzung des Glasfasernetzes gegen Entgelt ermöglichen. Für Sie bedeutet das, dass Sie nicht zwingend einen neuen Versorgungsvertrag abschließen müssen, um an die Glasfaser angeschlossen zu werden, wenn ihr aktueller Anbieter bereit ist, diese Möglichkeit zu nutzen.
Im eigenwirtschaftlichen Ausbau: Die Telekommunikationsunternehmen bieten den Anschluss während der Vorvermarktungsphase meist ebenfalls kostenlos an (0,- € Baukostenzuschuss). Wer sich erst später entscheidet, muss in der Regel eine Anschlussgebühr zahlen. Diese liegen in der Regel zwischen 1.500 € und 3.000 € udn ist abhägig von den baulichen Gegebenheiten und der Entfernung zwischen Immobilie und Haupttrasse.
Bei dieser Ausbauvariante ist der Anschluss selbst kostenfrei, allerdings wird ein Versorgungsvertrag mit dem ausbauenden Unternehmen (bzw. Kooperationspartnern) erforderlich.
Bei den geförderten Adressen dient die Interessenbekundung der Planungskonkretisierung und der Festlegung einer Ausbaureihenfolge (grob gesagt: großes Interesse = früherer Ausbau). Eine Bedingung für den Baustart ist die Quote im geförderten Ausbau nicht. In Praxis ist es so, dass Interessenten, die sich „vor dem Bagger“ entscheiden, den Hausanschluss komplett kostenfrei erhalten. Wer sich erst nach der Planungs- oder Bauphase für einen Anschluss entscheidet, muss die anfallenden Tiefbaukosten für den Hausanschluss oft selbst tragen (meist um die 1.500 Euro, je nach Länge und Gelände). In der Regel werden Endkundenverträge mit 24 Monaten Laufzeit angeboten. Eigentümer können sich jedoch im geförderten Ausbau oft auch für einen reinen "passiven" Hausanschluss ohne sofortigen Internetvertrag entscheiden.
Im privatwirtschaftlichen Ausbau erfolgt der Netzausbau mit Mitteln und auf Risiko des Unternehmens. Die Vorvermarktungsquote dient dabei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, also der Risikoabwägung. Einfach gesagt geht es um die Frage, ob sich der Ausbau rechnet. Das ist der Fall, wenn den Ausbaukosten entsprechende Einnahmen durch Kundenverträge gegenüberstehen. Daher entscheidet allein das Unternehmen auf Basis der Quote, ob der Ausbau durchgeführt wird oder nicht. Auf diese Entscheidung hat der Westerwaldkreis keinen Einfluss und Sie haben keinen Anspruch auf die Umsetzung auf Basis Ihrer Interessenbekundung.
Für den reinen Bau des Anschlusses bis in Ihr Haus ist nicht zwingend sofort ein neuer Vertrag nötig. Um die Glasfaserleitung jedoch aktiv nutzen zu können (Internet/Telefon), benötigen Sie einen passenden Tarif beim jeweiligen Anbieter. Im geförderten Ausbau herrscht „Open Access“ – das bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit auch andere Anbieter das Netz nutzen können.
Das ist möglich, aber teurer und aufwendiger. Während der aktuellen Ausbauphase sind die Bautrupps direkt in Ihrer Straße aktiv. Ein späterer Einzelanschluss erfordert eine erneute Anfahrt und Baustelle vor Ihrem Haus, was mit Kosten von oft 1.500 € bis 2.500 € verbunden ist. Wir empfehlen daher grundsätzlich, die Chance während der Bauphase zu nutzen.
Dies ist das wichtigste Dokument. Damit erlauben Sie dem ausbauenden Unternehmen offiziell, das Glasfaserkabel über Ihr Grundstück bis ins Haus zu legen. Ohne diese Unterschrift darf kein Anschluss auf privatem Grund gebaut werden – auch wenn die Leitung direkt in der Straße davor liegt.
Nein, in der Regel nicht. Moderne Verfahren wie die „Erdrakete“ ermöglichen es, das Kabel unterirdisch unter Gärten und gepflasterten Einfahrten „durchzuschießen“. Es werden lediglich zwei kleine Gruben benötigt - eine am Gehweg und eine direkt am Haus. Allerdings handelt es sich bei jedem Anschluss um einen Einzelfall, bei dem das Vorgehen vor Ort entschieden werden muss. Dabei können auch die Bodenbeschaffenheit, Wurzeln, Mauerwerk, Denkmalschutz, etc. eine Rolle spielen.
Es wird eine kleine Bohrung von ca. 8-10 mm Durchmesser vorgenommen. Diese wird nach der Durchführung des Kabels mit einer speziellen Gas- und Wasserdichtung versiegelt. Das ist ein Standardverfahren, das die Substanz Ihres Hauses nicht beeinträchtigt. Dabei werden auch Besonderheiten wie Fachwerk oder altes Mauerwerk berücksichtigt.
Unter folgendem Link finden sie auf der Homepage der Firma Muenet GmbH & Co. KG Termine zu den Informationsveranstaltungen für den geförderten Ausbau in den Verbandsgemeinden Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Selters, Westerburg, Wallmerod:
Für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen werden wir in Kürze weitere Informationen zur Verfügung stellen können.
Für den Hausanschluss ist immer ein so genannter Gestattungsvertrag erforderlich, der die Kabelführung über das Privatgrundstück bis zum Haus erlaubt.
Eigentümer können sich im geförderten Ausbau für einen reinen "passiven" Hausanschluss ohne Internetvertrag entscheiden. Generell ist es beim geförderten Ausbau so, dass - in diesem Fall die MUENET oder die GlasfaserPlus - andere Anbieter gegen Entgelt auf das Netz lassen müssen (Open-Access-Verpflichtung). Ob andere Anbieter, wie z.B. Telekom oder Vodafone, davon Gebrauch machen wollen, ist deren Entscheidung. Sie sind nicht dazu verpflichtet, ihre Leistungen auf geförderten (fremden) Netzen anzubieten.
Beim privatwirtschaftlichen Ausbau ist in der Regel ein Versorgungsvertrag mit dem ausbauenden Unternehmen oder einem Kooperationspartner zu schließen.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises:
Email: Breitband@westerwaldkreis.de
Muenet GmbH & Co. KG :
Homepage: MUENET GmbH & Co. KG Westerwaldkreis